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Rechnung 2023 / Budget 2024

Rechnung 2023

 
Ergebnisse auf einen Blick (in CHF)
Ertrag 8'022'409.08
Aufwand 7'461'000.51
Ertragsüberschuss  561'408.57
Gesamtabschreibung 434'434.00
Nettoinvestitionen 636'114.90
Finanzierungsüberschuss 429'868.49
Selbstfinanzierungsanteil in % 14.77%
Selbstfinanzierungsgrad in % 177.48%
Zinsbelastungsanteil in % -0.62%
Pro-Kopf-Vermögen (in Franken) 4'075.38
 
Budget 2024
Bericht Gemeinderat
Der Gemeinderat, die Kommissionen und die Verwaltung legen Ihnen das Budget 2024 mit einem prognostizierten Aufwandüberschuss von CHF 72'798.40 in der Erfolgsrechnung vor. Die Investitionsrechnung weist eine Nettoinvestition von CHF 525'000.00 (inkl. Spezialfinanzierungen) aus. Der Gemeinderat und die Mitglieder der Finanzkommission haben das Budget eingehend geprüft und empfehlen der Gemeindeversammlung dem Budget 2024 zuzustimmen. 
Einnahmen:
Die Entwicklung der Steuereinnahmen der juristischen Personen jedoch auch der natürlichen Personen sind im heutigen geopolitischen und wirtschaftlichen Umfeld ungewiss und müssen im Verlaufe des budgetierten Jahres laufend geprüft und neu beurteilt werden. Mit dem Finanzbeitrag des Härteausgleichs STAF von rund CHF 330'000.00 kann noch bis im Jahr 2027 gerechnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt erwarten wir eine Zunahme der steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner und somit auch der Steuereinnahmen. Entsprechende Bauprojekte für Wohnungen sind in Planung. Eine Zunahme der Bevölkerung bedingt aber auch anfallende Mehrkosten für neue Infrastrukturen. Eine Anpassung des Steuerfusses empfiehlt der Gemeinderat für das Jahr 2024 nicht, resp. sieht er als nicht notwendig an. 
Ausgaben:
Mit Nettoinvestitionen von CHF 525'000.00 liegen die Ausgaben in der Investitionsrechnung für unsere Gemeinde in einer vernünftigen Grössenordnung und beschränken sich auf die notwendigen Investitionen. 
Die Herausforderungen liegen in der Erfolgsrechnung. In verschiedenen Bereichen mussten Erhöhungen mit meist nicht selbst beeinflussbaren Verbindlichkeiten eingeplant werden. Die Ausgaben wurden umfassend hinterfragt und auf notwendige Sachgeschäfte eingeschränkt. Insbesondere die Ressorts der Bildung, Soziales, Gesundheit, Energie und öffentlicher Verkehr beinhalten viele gebundene Ausgaben. Bei den Spezialfinanzierungen der Werke werden Investitionen notwendig und um ein ausgeglichenes Budget zu erreichen sind wir auch künftig stark gefordert. Somit werden für das Budget 2024 die Ausgaben sehr restriktiv gehalten.
Eine weitere, sehr stark gestiegene Ausgabe ist die Abgabe an den Finanz- und Lastenausgleich. Für das Jahr 2024 müssen wir eine Abgabe von CHF 696'922 leisten. Dies ist ein um CHF 151'000 höherer Betrag als im Jahr 2023, resp. ein um CHF 329'322 höherer Betrag als im Jahr 2022 und sogar ein um CHF 421'722 höherer Betrag als im Jahr 2021. Für die Berechnung der Abgabe im Jahr 2024 spielt die durchschnittliche Staatssteuerkraft der Jahre 2020 sowie 2021 eine Rolle. 
Bewertung:
Das Budget 2024 weist einen geringen Aufwandüberschuss aus. Die Ausgaben in der Erfolgsrechnung wurden auf das notwendigste beschränkt. Die budgetierten Steuereinnahmen wurden zwar immer noch mit Vorsicht, aber nicht mehr mit einem grossen Polster, prognostiziert. Die Ausgaben werden vom Gemeinderat rigoros hinterfragt und nach Sparpotential durchleuchtet. Wenn die prognostizierten Steuereinnahmen eingenommen werden können, gepaart mit der sehr vorsichtigen Ausgabenpolitik, hofft der Gemeinderat trotzdem mit einer ausgeglichenen Rechnung 2024. Der Steuerfuss der natürlichen und juristischen Personen soll wie bisher bei 107 % der einfachen Staatsteuer belassen werden. 
Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall befinden sich auf stabilem Kurs. Die Gebühren können alle auf den bisherigen Werten belassen werden, trotz der teilweise prognostizierten Aufwandüberschüsse. Das Polster des Eigenkapitals in allen Spezialfinzierungen ist genug gross dafür. Details über die finanzielle Situation der Spezialfinanzierungen sind auf der folgenden Seite zu finden.
Die Vorgabe über die maximale Nettoverschuldung (Schuldenbremse § 136 Abs. 3 Gemeindegesetz) ist mit dem vorliegenden Budget eingehalten.
 
Budgetgrundlagen  
Steuerfuss nat. Personen 107% (wie bisher)
Steuerfuss jur.Personen 107% (wie bisher)
Feuerwehrersatzabgabe 12% (min.Fr. 20.00/max.Fr.400.00)
Wassergebühr Fr 1.50 /m3 (wie bisher)
Abwassergebühr Fr 1.50 /m3 (wie bisher)
Abwassergrundgebühr Fr. 120.00/pro Haushalt (wie bisher)
Abfallgrundgebühr

Fr. 45.00/Einzelperson-Haushalt (wie bisher)

Fr. 70.00/Mehrpersonen-Haushalte (wie bisher)

Hundesteuer Fr 80.00/Tier (ohne kant. Kontrollzeichengebühr)

 

Ergebnisse auf einen Blick (in CHF)
Ertrag 7'450’362
Aufwand 7'523’160
Aufwandsüberschuss 72'798
Gesamtabschreibungen 330’565
Nettoinvestitionen 525’000
Finanzierungsfehlbetrag 281’999
Selbstfinanzierungsanteil in % 4.46
Selbstfinanzierungsgrad in % 46.29
Zinsbelastungsanteil in % - 0.25

 

 

 

 


 

 

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