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Hunde / Anmeldung und Hundesteuer

Hundedatenbank AMICUS
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. registriert sein. Die Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Der Hundehalter muss besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind.

 

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
 

Hundesteuer
Für jeden, per Stichtag 1. April mindestens 3 Monate alten Hund, hat die Halterin/der Halter eine jährliche Hundesteuer von CHF 115.- zu entrichten. Alle Personen, die mit einem Hund in der Hundedatenbank Amicus erfasst sind, erhalten eine Rechnung.

Von der Abgabe befreit sind:

  • Hunde die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
  • aktive Assistenzhunde
  • Hunde, für die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet wurden

Publikation
Der Bezug der Hundesteuer wird vorgängig jeweils im Anzeiger Thal Gäu Olten sowie auf der Gemeindewebsite www.niederbuchsiten.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. publiziert.

 

Verwendung
Mit der Hundesteuer wird der administrative Aufwand der Verwaltung für den Bezug der Hundesteuer sowie die Bearbeitung der Daten in der Hundedatenbank AMICUS finanziert, die Anschaffung der ROBIDOG-Hundekot-Entsorgungssysteme sowie die Dienstleistungen des Gemeindearbeiters wie Leerung und Unterhalt.

Haftpflichtversicherung
Das Abschliessen einer Haftpflichtversicherung zur Deckung für die Risiken der Hundehaltung ist für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch. Bei den meisten Haftpflichtversicherer ist diese Deckung aber bereits in der privaten Haftpflichtversicherung integriert. 

Gesetz über das Halten von HundenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Preis: 115.00 Fr.

Adressen und Links

AMICUS, Identitas AG, Adamstrasse 6, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Tel. 032 627 25 02
www.so.ch/departemente/volkswirtschaft/amt-fuerlandwirtschaft/veterinaerdienst.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Tel. 031 323 30 33
www.bvet.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
www.tiererichtighalten.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG, Seestrasse 20, 6052 Hergiswil
Tel. 041 632 48 90
https://www.stmz.ch/de/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Hund!

Hauptbild Amicus

Zugehörige Objekte

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Amicus_Prozessuebersicht_Hundehalter.pdf (PDF, 297 kB) Download 0 Amicus_Prozessuebersicht_Hundehalter.pdf
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