Hunde / Anmeldung und Hundesteuer
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Daten dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuer. Der Hundehalter muss besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind.
AMICUS Erstregistrierung
Die Erstregistrierung hat innerhalb von 10 Tagen seit der Übernahme zu erfolgen. Die Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten nimmt die Erstregistrierung des Halters in der Datenbank AMICUS vor. Nach erfolgter Registrierung erhält der Halter eine Personen-ID Nummer zugewiesen. Der Hundehalter muss diese dem Tierarzt mitteilen, damit dieser die Erstregistrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS vornehmen kann.
Mutationen Hund
Mutationen die den Hund betreffen (Halterwechsel, Tod des Hundes usw.) sind innert 10 Tagen der Hundendatenbank AMICUS (info@amicus.ch / 0848 777 100) zu melden.
Mutationen Hundehalter
Mutationen die den Hundehalter betreffen (Erstregistrierung, Adressänderung, Namensänderung usw.) sind innert 10 Tagen der Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten(gemeinde@niederbuchsiten.ch / 062 393 26 10) zu melden.
Hundesteuer
Für jeden, per Stichtag 1. April mindestens 3 Monate alten Hund, hat die Halterin/der Halter eine jährliche Hundesteuer von CHF 120.- zu entrichten. Alle Personen, die mit einem Hund in der Hundedatenbank Amicus erfasst sind, erhalten eine Rechnung.
Abschaffung der Hundemarke ab 2017
Im Kanton Solothurn wird die Hundemarke per 1. Januar 2017 abgeschafft.
Von der Abgabe befreit sind:
- Hunde die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
- Blindenführhunde
Publikation
Der Bezug der Hundesteuer wird vorgängig jeweils im Anzeiger Thal Gäu Olten sowie auf der Gemeindewebsite www.niederbuchsiten.ch publiziert.
Obligatorischer Sachkundenachweis 1 & 2 (SKN)
Ab 2017 gibt es schweizweit keine obligatorischen Hundekurse mehr.
Verwendung
Mit der Hundesteuer wird der administrative Aufwand der Verwaltung für den Bezug der Hundesteuer sowie die Bearbeitung der Daten in der Hundedatenbank AMICUS finanziert, die Anschaffung der ROBIDOG-Hundekot-Entsorgungssysteme sowie die Dienstleistungen des Gemeindearbeiters wie Leerung und Unterhalt.
Gesetz über das Halten von Hunden
Preis: 120.00 Fr.
Adressen und Links
AMICUS, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch
Veterinärdienst Kanton Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Tel. 032 627 25 02
www.so.ch/departemente/volkswirtschaft/amt-fuerlandwirtschaft/veterinaerdienst.html
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Tel. 031 323 30 33
www.bvet.admin.ch
www.tiererichtighalten.ch
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG, Seestrasse 20, 6052 Hergiswil
Tel. 041 632 48 90
https://www.stmz.ch/de/
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Hund!
Zugehörige Objekte
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Amicus_Prozessuebersicht_Hundehalter.pdf (PDF, 296.6 kB) | Download | 0 | Amicus_Prozessuebersicht_Hundehalter.pdf |
Flyer_Amicus.pdf (PDF, 303.5 kB) | Download | 1 | Flyer_Amicus.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 389 70 01 | gemeinde@niederbuchsiten.ch |