Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Wenn die Rente der AHV oder der IV nicht für die Deckung der minimalen Lebenskosten reicht, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Gerne berät Sie unsere zuständige Person persönlich und händigt Ihnen die notwendigen Formulare dafür aus.
Die Formulare und die Merkblätter können unter http://www.akso.ch/ heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV/IV-Zweigstelle | 062 389 70 03 | finanzverwaltung@niederbuchsiten.ch |