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Anlassbewilligung

Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Je nach Grösse des Anlasses/der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt im Anhang des nachstehenden Anlassgesuches.

Bei der Anmeldung eines Anlasses/einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen/Veranstaltungen eine kürzere Eingabefrist akzeptieren.

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