Abmeldung
Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Niederbuchsiten aufgeben, müssen Sie sich von Gesetzes wegen innert 14 Tagen abmelden (§ 3 Abs. 2 Gemeindegesetz, BGS 131.1).
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung am neuen Wohnort erst nach erfolgter Abmeldung möglich ist.
Ihren Wegzug können Sie via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich bei uns am Schalter melden. Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.
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Schweizer/innen
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EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C
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Für Drittstaatsangehörige sowie EU/EFTA-Bürger mit L-Ausweis ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Was gilt es bei der Abmeldung via eUmzug zu beachten?
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Die Abmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn die neue Wohngemeinde eUmzug ebenfalls anbietet.
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EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche ausserkantonal wegziehen, haben nach ihrer Abmeldung via eUmzug den Original-Ausländerausweis umgehend bei der neuen Wohngemeinde einzureichen.
Abmeldungen ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie vorzeitig Ihre Steuererklärung einreichen, zudem benötigen wir Ihre neue Wohnadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz.
Bitte vereinbaren Sie mit der Verwaltung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Wegzug einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte besprechen können.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 062 389 70 01 | gemeinde@niederbuchsiten.ch |