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Integrationsförderung

Seit 2017 sind die Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn für die kommunale Integrationsförderung für Personen aus dem Ausland verantwortlich. Die Umsetzung erfolgt gestützt auf das von Kanton und Einwohnergemeinden ausgearbeitete Modell start.integration.

Mit start.integration vollziehen der Kanton und die Einwohnergemeinden die Aufgaben gemäss der Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20; Ausländergesetz, AuG).

Die Einwohnergemeinden fördern die Integration, in dem sie folgende Aufgaben sicherstellen:

  1. Die Einwohnergemeinden führen eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Integration.
  2. Erstinformation aller neu zugezogenen Personen aus dem Ausland, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
  3. Beratung und Unterstützung der kommunalen und regionalen Regelstrukturen in Fragen der Integrationsförderung
  4. Initiierung, Aufbau und Umsetzung von Angeboten und Massnahmen zur Förderung der sozialen Integration
  5. Beratung von Personen, gegebenenfalls Vereinbarung und Verpflichtung zu bedarfsorientierten individuellen Integrationsmassnahmen sowie deren Überprüfung; der Kanton unterstützt die Gemeinden.
  6. Information der zuständigen Stellen beim Kanton über Personen, deren Integration nicht gelingt oder die sich einer Integration verweigern

Verantwortlich für die Erstinformationsgespräche ist der/die Integrationsbeauftragte der Einwohnergemeinde Niederbuchsiten. 

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