Vogelgrippe - Aufhebung der Massnahmen
Vogelgrippe
Seit Mitte Februar 2026 gab es in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr. Daher ist die dringliche Verordnung zum Schutz vor der Vogelgrippe am 31. März 2026 ausgelaufen.
Geflügelhaltende müssen jedoch wachsam bleiben und Anzeichen nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser-und Futteraufnahme. Auch künftig ist v.a. in den Wintermonaten mit der Vogelgrippe zu rechnen und wahrscheinlich, dass Massnahmen beim Hausgeflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe nötig sein wird.
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Veterinärdients Solothurn.
Danke für ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten