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Waldbrandgefahr erheblich

1. Juli 2026

Waldbrandgefahr herheblich

Waldbrandgefahr gemäss Lagebeurteilung vom 26.06.2026

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 3 "erheblich"

Bereits brennende Streichhölzer oder Funkenflug können einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.

Danke tragen sie Sorge zu unserem Wald

Einwohnergemeinde Niederbuchsiten 

 

 

 

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