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Aufforderung zum Aufschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

5. September 2024

Wir machen die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze öffentlicher Strassen hinausragen, aufzuschneiden sind. Die Höhe des Aufschneidens beträgt im Bereich der Fahrbahn 4,20 m, im Bereich des Trottoirs/Radwegs 2,50 m. Es ist speziell darauf zu achten, dass Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Hydranten und Strassenschilder nicht verdeckt werden.

Private Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Bei Kurven, Strassen-einmündungen und Ausfahrten ist die freie Sicht zu gewährleisten. Bäume und Sträucher sind dementsprechend zurückzuschneiden. Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Vorschriften entstehen, sind die Grundeigentümer voll haftbar.

Zur Ausführung dieser Arbeiten wird eine Frist bis 30. September 2024 gesetzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird das Zurückschneiden durch die Bauverwaltung organisiert und auf Kosten der Grundeigentümer ausgeführt. 

Für Ihren Beitrag an die Verkehrssicherheit danken wir.

Bauverwaltung Niederbuchsiten

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Inserat Bäume schneiden September (PDF, 92.79 kB) Download 0 Inserat Bäume schneiden September
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