absolutes Feuerverbot
Absolutes Feuerverbot
Im Kanton Solothurn ist es verboten im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen. Ebenso ist das Wegwerfen von brennenden Raucherwarten verboten.
Wir danken ihnen für ihre Mithilfe.
Zugehörige Objekte
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2022-07-20_Kanton_Solothurn_Absolutes_Feuerverbot_im_Wald_in_Waldesnahe_an_Fluss-_und_Seeufern_sowie_grundsatzliches_Feuerwerksverbot_auf_dem_gesamten_Kantonsgebiet.pdf | Download | 0 | 2022-07-20_Kanton_Solothurn_Absolutes_Feuerverbot_im_Wald_in_Waldesnahe_an_Fluss-_und_Seeufern_sowie_grundsatzliches_Feuerwerksverbot_auf_dem_gesamten_Kantonsgebiet.pdf |
01_MB_Waldbrand_42573_LR.pdf | Download | 1 | 01_MB_Waldbrand_42573_LR.pdf |