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Ziviltrauung

Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Dort sind auch frühestens drei Monate vor dem geplanten Heiratstermin die erforderlichen Dokumente einzureichen. Das Ehevorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind.

Wohnen Sie in der Gemeinde Niederbuchsiten, wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal.

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