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KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) Thal-Gäu

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.

Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden

Kontakt

KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2
4710 Balsthal
Tel. 062 311 91 77
Fax 062 311 91 79
kesb-dttg@ddi.so.ch

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