Bürgergemeinde


Die Bürgergemeinde ist ein selbständiges, unabhängiges Gemeinwesen.

- sie regelt die Organisation und bestellt die Behörden und Verwaltungsorgane;
- sie erteilt das Bürgerrecht oder sichert es zu;
- sie verwaltet ihre Güter;
- sie sorgt für eine naturnahe Bewirtschaftung ihrer Wälder und Allmenden;
- sie fördert nach Massgabe ihrer Mittel die kulturelle und soziale Wohlfahrt;
- sie strebt einen ausgeglichenen Haushalt an.

Etwa 386 Personen mit dem Bürgerrecht unserer Gemeinde sind in der Gemeinde wohnhaft.